Terminvereinbarung - Mietprofil

Der Ordnung halber teilen wir mit, dass wir – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig sind. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit uns nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist - siehe Informationsblatt

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